Advocacy für die Beantragung des SPLP
Heute habe ich als Freiwilliger geholfen, das SPLP (Reisedokument anstelle eines Reisepasses) für eine Mutter und ihr Kind in der Botschaft der Republik Indonesien zu beantragen. Nachdem ich sie begleitet und Anweisungen vom Botschaftspersonal erhalten hatte, bekam ich tiefere Einblicke in die Verfahren zur Ausstellung eines SPLP für Mutter und Kind.
4 Anforderungen für die Ausstellung eines SPLP für indonesische Kinder ohne Dokumente
1. Eine Kopie des Reisepasses oder SPLP der Mutter (und des Vaters, falls vorhanden);
2. Eine Geburtsurkunde der malaysischen Nationalen Registrierungsbehörde (JPN) mit oder ohne Legalisierung durch das malaysische Außenministerium ODER eine eidesstattliche Erklärung eines Notars (nächstgelegene Notarstelle kann online gefunden werden);
3. Eine Geburtsurkunde vom Krankenhaus/Klinik UND/ODER ein Schreiben des örtlichen Dorfvorstehers (malaysischer Staatsbürger) mit Aussagen von zwei Zeugen; und
4. Eine Erklärung der absoluten Verantwortung (SPTJM), die von der Mutter unterschrieben und mit ihrem Fingerabdruck versehen ist (erhältlich bei einem Termin in der Botschaft).
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